|
Gast
|
| SHK-DIREKT Online-Shop / FAQ Übersicht Incoterms® 2010 - Gültig ab 1. Januar 2011
Incoterms® 2010 - Gültig ab 1. Januar 2011
Die Internationale Handelskammer (ICC) in Paris gibt seit dem Jahr 1936 "Internationale Regeln für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformeln" heraus, die als Incoterms (International Commercial Terms) bekannt sind. Seit dieser Zeit sind die Incoterms immer wieder an die sich ändernden Handelsbräuche angepasst worden, zuletzt erfolgte dies im Herbst 2010. Die aktuelle Fassung der Incoterms® 2010 ist zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Bei den Incoterms handelt es sich um weltweit anerkannte, einheitliche Vertrags- und Lieferbedingungen, die den Parteien eines Kaufvertrages eine standardisierte Abwicklung im internationalen, aber auch nationalen, Handelsgeschäft ermöglichen. Die Incoterms haben die Aufgabe, die Kostenverteilung, die Risikoverteilung und die Sorgfaltspflichten zwischen den Vertragspartnern festzulegen. Die Bedeutung der Incoterms-Regeln liegt dabei in der durch ihre Verwendung gewonnenen Klarheit der gegenseitigen Verpflichtungen, denn mithilfe der Incoterms kann Missverständnissen und kostenintensiven Streitigkeiten vorgebeugt werden und damit das Risiko rechtlicher Komplikationen für beide Vertragsparteien vermindert werden. Rechtsprobleme wie beispielsweise der Vertragsabschluss, die Eigentumsübertragung, die Zahlungsabwicklung oder die Rechtsfolgen von Vertragsbrüchen werden hingegen nicht geregelt. Maßgeblich hierfür sind die kaufvertraglichen Bestimmungen oder das dem Vertrag zugrunde liegende Recht. Die Klauseln der Incoterms® 2010 im Überblick:
|