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Shop 67 Hochleistungs Flachkollektoren - Neue verbesserte Förderbedingungen im Gebäudebestand

am 06.04.2011 12:05 schrieb Jan

Neue verbesserte Förderbedingungen im Gebäudebestand 
(Gebäudebestand = Gebäude für das vor dem 1.1.2009 eine Bauanzeige oder ein Bauantrag gestellt wurde und in welchem vor dem 1.1.2009 ein Heizsystem installiert wurde)

Die Förderungen durch die BAFA wurden wieder verbessert. Die ausführliche Richtlinie, die 25 Seiten umfasst, kann auf der Internet Seite www.bafa.de abgerufen werden.&#8232;Anträge sollten innerhalb von längstens 6 Monaten nach Inbetriebnahme und vor dem 30.12. 2011 gestellt werden. Es ist möglich, die Formulare im Internet abzurufen und auszufüllen. Diese müssen dann ausgedruckt und unterschrieben eingereicht werden. &#8232;Die wichtigsten Förderungen für den Gebäudebestand für unser Lieferprogramm:&#8232;&#8232;* 120.- €/m² für Solarthermie zur Heizungsunterstützung mit Mindest-Flächen von 9 m² bei Flachkollektoren und 7 m² bei Vakuumröhren und einem Puffervolumen von mindestens 40 l/m² bei Flachkollektoren und 50l/m² bei Vakuumröhren. Die Förderung gilt für Anträge bis 30.12.2011 und sinkt dann auf 90€/m²&#8232;&#8232;* Befristeter Kesseltauschbonus bei Austausch eines alten Kessels gegen einen Brennwertkessel in Höhe von 600.-€ in Verbindung mit einer Solaranlage. Ab 1.1.2012 sinkt der Betrag auf 500.- €. Ab 1.9.2011 ist ein hydraulischer Abgleich und der Einsatz von Umwälzpumpen der Effizienzklasse „A“ Fördervoraussetzung.&#8232;&#8232;* Holzvergaserkessel-Förderung von 1.000.- € je Anlage in Verbindung mit Pufferspeicher von mind. 55l/kW und extrem niedrigen Schadstoffwerten. Unsere Kessel HV 17, HV 24 und HV 30 sind förderfähig. Bitte beachten Sie, dass eine Inbetriebnahme durch den Werkskundendienst erfolgen sollte.&#8232;&#8232;* Die Förderung für den Pelletkaminofen mit Wassertasche OERTLI PKO 8 beträgt pauschal 1000.- €&#8232;&#8232;* Gasbetriebene Luft/Wasser Wärmepumpe 2.400.- € + 100 € je kW über 10kW. Bei einer GAWP 35 LW somit 2.400.- € + 2.500.- € = 4.900.- €. Der Kombibonus gilt laut des Formulars nur in Verbindung mit Solarthermie. Ab 1.9.2011 ist ein hydraulischer Abgleich und der Einsatz von Umwälzpumpen der Energieeffizienzklasse „A“ Fördervoraussetzung.&#8232;&#8232;* Die Förderung der Sole/Wasser GAWP 40 SW beträgt 4.400.- €.&#8232;&#8232;* Elektrowärmepumpen: Luft/Wasser-WP < 20kW pauschal 900 € und Wasser/Wasser oder Sole/Wasser < 10 kW pauschal 2.400.0 €. Zusätzlich werden für jedes kW über 10kW zusätzlich 120.- € gewährt.&#8232;