Aus aktuellem Anlass - "Corona"-Covid19-Lage Maskenpflicht im Nahverkehr und Einzelhandel

FFP2-Masken: Mit oder ohne Ventil gegen Aerosole / Auch auf die Prüfnorm achten! Zum Shop

Nachdem Bayern eine FFP2-Maskenpflicht im Nahverkehr und Einzelhandel beschlossen hat, erwägt jetzt auch NRW eine solche Maskenpflicht.

FFP2-Masken kennen wir sonst nur als Teil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Arbeitsschutz. Handwerker nutzen diese Masken, um sich vor dem einatmen von gefährlichen (Fein-) stäuben auf dem Bau, Schimmelpilzsporen und Aerosolen zu schützen. Nun werden diese Masken auch zum Schutz vor einer Infektion mit dem Corona Virus von der Bundesregierung empfohlen

FFP2-Maske-mit-CE-Pr-fung

Wichtig: Es gibt FFP2-Masken mit oder ohne Ventil!

Masken ohne Ausatemventil filtern die eingeatmete Luft und die ausgeatmete Luft. Sie dienen damit dem Eigen- als auch dem Fremdschutz. Masken mit Ausatmenventil filtern ausgeatmete Aerosole nicht. Diese werden lediglich durch das Ventil abgebremst. Diese Masken dienen damit vorzugsweise nur dem Eigenschutz.

Wichtig: Auf die Prüfnorm achten!

Wirksame FFP2-Masken (konkret: Die Filterleistung des Maskenmaterials) müssen zudem gesetzliche Anforderungen und technische Normen erfüllen. In Europa ist das die EN 149-2001. Diese Prüfziffer muss auf der Maske aufgedruckt sein.

Als äquivalent in ihrer Filterung von Bioaerosolen gelten auch diese technischen Normen:

N95 (für Masken aus den USA: NIOSH-42CFR84)
KN95 (für Masken aus China: GB2626-2006)
P2 (für Masken aus Australien/Neuseeland: AS/NZA 1716:2012)
Korea 1st class (für Masken aus Korea: KMOEL – 2017-64)
DS (für Masken aus Japan: JMHLW-Notification 214, 2018)

Sprechen Sie uns an: 49 (0) 345 – 22580-441

 

 

 

 

 

 

 

 

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