Fahrlässig oder schon vorsätzliche Körperverletzung? Fehlt der Staubschutz auf der Baustelle, verstößt der Arbeitgeber gegen das Arbeitsschutzgesetz


Auch für Auszubildende hat Gesundheitsschutz oberste Priorität

Wer nichts tut, um das staubfreie Arbeiten auf Baustellen zu fördern und dadurch die Gesundheit seiner Handwerker gefährdet, setzt seine Angestellten nicht nur wissentlich einer ernsten Gefahr aus. Der Arbeitgeber verstößt dann sogar gegen das Arbeitsschutzgesetz. Darauf machen die Experten für staubfreies Arbeiten von Team Direkt aufmerksam.
 
„Das Arbeitsschutzgesetz wurde geschaffen, um Angestellte vor Unfällen und Berufskrankheiten zu schützen. Die Gefahren von Baustaub für die Gesundheit, insbesondere für die Atemwege, sind hinlänglich bekannt. Der Gesetzgeber, die Berufsgenossenschaften und auch die Medien informieren regelmäßig darüber. Arbeitgeber, die trotzdem nichts unternehmen, um die Staubexposition auf ihren Baustellen geringstmöglich zu halten, handeln in meinen Augen grob fahrlässig“, meint Jan Binder, Geschäftsführer von Team Direkt.

Das gilt insbesondere für Auszubildende im Bauhaupt- und Baunebengewerbe: Auszubildenden steht der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz genauso zu wie den angestellten Gesellen. Die Persönliche Schutzausrüstung, die der Arbeitgeber seinen Beschäftigten kostenlos zur Verfügung stellt, muss er also auch seinen Azubis entgeltlos aushändigen. „Arbeitgeber haben die Pflicht, minderjährige Auszubildende zudem halbjährlich zu unterweisen, um sie über eventuelle Gefährdungen am Arbeitsplatz aufzuklären und zu sicherheitsgerechtem Verhalten anzuhalten“, so Jan Binder und ergänzt: „Meiner Meinung nach müsste es sogar verpflichtend sein, Auszubildende in den Berufsschulen zuerst im Gesundheits- und Arbeitsschutz zu unterrichten oder zu unterweisen, bevor sie überhaupt einen Fuß auf eine Baustelle oder in eine Werkstatt setzen dürfen.“

Nicht grundlos weißt der Experte darauf hin, denn die meisten Baustäube, insbesondere Quarzstaub, Bleistaub und Holzstaub, die bei Abbrüchen oder Rückbauarbeiten freigesetzt werden, können schwere Erkrankungen der Atemwege hervorrufen, wenn sie regelmäßig über einen längeren Zeitraum hinweg eingeatmet werden. Die Staublunge gehört seit Jahren zu den häufigsten Berufskrankheiten in Deutschland. „Deswegen hat auch der Arbeitgeber die Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, die Entstehung von Staub zu verhindern oder wenigstens auf ein Mindestmaß zu reduzieren - zum Gesundheitsschutz seiner Angestellten und Auszubildenden“, mahnt Binder.
 
Den Arbeitsschutz oder den Staubgrenzwert zu ignorieren dürfte fatale Folgen haben: Die Einhaltung wird bei den Baustellenkontrollen, beispielsweise durch die BG Bau, streng kontrolliert. Baustellen, die ohne staubmindernde Maßnahmen angetroffen werden, dürfen geschlossen werden. Zudem darf die Berufsgenossenschaft die Ergreifung entsprechender Maßnahmen einfordern und bis zu deren Umsetzung die Baustelle geschlossen halten. „Deshalb sollte es im eigenen Interesse sein, ausreichende technische Schutzmaßnahmen zu ergreifen, diese um eine persönliche Schutzausrüstung zu ergänzen und eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen“, rät der Experte und ergänzt: „Unternehmer, die sich nicht an das Arbeitsschutzgesetz halten, können zudem mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro belangt werden. Und die Einhaltung des Gesetztes wird vom Bundesamt für Arbeitsschutz, dem jeweiligen Landesamt für Arbeitsschutz sowie den Gewerbeaufsichtsämtern überwacht.“


Von der Gefährdungsbeurteilung zur staubfreien Baustelle


Die Gefährdungsbeurteilung für staubbelastende Tätigkeiten und Verfahren hilft, potentielle Gefahren zu erkennen und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz zu ergreifen. Dazu müssen Handwerker das Staubungsverhalten auf ihren Baustellen kritisch unter die Lupe nehmen. Wer die Staubkonzentration auf seiner Baustelle kennt, kann handeln: Der Ersatz von stark staubenden Stoffen durch staubärmere Materialien ist genauso obligatorisch wie das Tragen der Persönlichen Schutzausrüstung – und hier insbesondere von Atemschutzmasken. Doch das allein genügt nicht, denn es müssen auch technische Lösungen und Verfahren eingesetzt werden, um die Staubbelastung effektiv zu reduzieren. „Ein echtes Staubschutz-System, mit dem sich eine wirksame Minderung der Belastung durch Staub beim Bauen erreichen lässt, ist die Kombination aus Bau-Entstauber, Luftreiniger und Abschottungsmaßnahmen“, sagt Jan Binder und fährt fort: „Da Bau-Entstauber direkt mit den handgeführten Maschinen verbunden werden können, lässt sich Staub bereits direkt an seiner Entstehungsstelle absaugen und gelangt erst gar nicht in die Umgebungsluft. Zusätzliche Abschottungsmaßnahmen des Arbeitsbereiches mittels mobiler Staubschutzwände oder durch den temporären Ersatz von Türblättern durch Staubschutztüren sowie der Einsatz von Luftreinigern verhindern die Ausbreitung von Staub über den Arbeitsbereich hinaus.

Die Investition in Staubschutz lohnt sich: Die Kosten, die eine geschlossene Baustelle verursacht, daraus resultierende, mögliche Vertragsstrafen bei nicht fristgerechter Fertigstellung sowie das Bußgeld aufgrund Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetzes stehen in keinem Verhältnis zu Investitionskosten in Höhe von 3000 bis 5000 Euro, abhängig von der Betriebsgröße, für die genannten Maßnahmen zum staubfreien Arbeiten. „Die Anschaffungskosten können zudem bei jedem Auftrag umgelegt werden. Ich würde, je nach Größe einer Baustelle zwischen 200 bis 500 Euro für staubfreies Arbeiten kalkulieren. Binnen Zweijahresfrist dürften sich die Anschaffungskosten problemlos amortisiert haben“, gibt der Experte noch einen Tipp.


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