Partner News: Team Direkt - Explosionssichere Industriesauger für Bereiche mit brennbaren Stäuben

Neu bei Team Direkt: Explosionssichere Industriesauger für Bereiche mit brennbaren Stäuben

Die im Mündungsfeuer von Schusswaffen enthaltenen Schwermetalle können gesundheitliche Schäden und chronische Erkrankungen der Atemwege hervorrufen? Aus diesem Grund ist in geschlossenen Raumschießanlagen für eine ausreichend dimensionierte und geeignete, regelmäßig gewartete sowie richtig platzierte Absauganlage zu sorgen.

 

Damit allein ist es jedoch längst nicht getan, auch an die (professionelle) Reinigung der Schießanlagen werden hohe Anforderungen gesetzt. Denn auch diese ist eine Frage der Sicherheit: Treibladungspulverreste (TLP-Reste), Bleiabrieb und vieles mehr stellen bei unsachgemäßer Reinigung des Schießstands nicht nur ein erhöhtes Gesundheitsrisiko für den Einzelnen, sondern auch ein erhöhtes Brandrisiko für die gesamte Schießanlage dar.

 

Hintergrund: Schießstandrichtlinien

 

Aufgrund ungenügender Reinigung und Pflege kam es bis weit in die 90er Jahre hinein immer wieder zu Bränden in Schießanlagen. Aus diesem Grund regelt das Bundesministerium des Inneren mit den Schießstandrichtlinien, ergänzend zum Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG), wer unter welchen Umständen befugt ist, Schießanlagen und Schießstände zu reinigen und in welchem Rhythmus dies zu erfolgen hat.

 

Gemäß Schießstandrichtlinien dürfen Reinigungsarbeiten in Schießanlagen nur:

 

  • mit Erlaubnis nach § 7 SprengG erfolgen (gewerblich)

  • durch Personen mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG ausgeführt werden (gewerblich)

  • mit einer Erlaubnis nach § 27 SprengG (nicht-gewerblich)

 


Ob es sich um einen Umgang mit einem explosionsgefährlichen Stoff gemäß Sprengstoffgesetz handelt, richtet sich nach der Menge des Ausstoßes unverbrannter TLP-Reste (Treibladungspulver-Reste) pro 1000 Schuss:

 

Liegt die Menge an TLP über 20 Gramm, dürfen ausschließlich Personen den Schießstand reinigen, die eine der genannten Erlaubnisse bzw. den Befähigungsschein vorweisen können.

 

Liegt die Menge an TLP unter 20 Gramm dürfen Personen den Schießstand reinigen, die entweder im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind und auf die korrekte Reinigung von Schießstätten und der Entsorgung des Saugguts geschult wurden, oder die eine Qualifikation eines anerkannten Schießsportverbandes als verantwortliche Aufsichtsperson für Feuerwaffen nachweisen können.

 

Geeignete Sauger

 

Zum Aufsaugen von Treibladungspulverresten sowie brennbaren, explosiven Stoffen, welche in Schießanlagen anfallen, dürfen ausschließlich Geräte verwendet werden, die geeignet und zugelassen sind.

 

Konkret heißt das: Diese Sauger müssen nach den Ex-Schutzrichlinien 94/9 EG - ATTEX gebaut sein und dementsprechend über ein kompaktes und robustes Turbinengehäuse mit integriertem Ansaug-Luftfilter verfügen.

 

Zudem müssen sowohl Sauger als auch Zubehör vollständig elektrisch leitend (antistatisch) ausgeführt sein.

 

Zwei Spezialisten für Zone 22

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Mit den beiden neuen Industriesaugern C-10EX sowie 4D-35L haben die Experten für staubfreies Arbeiten auf Baustellen zwei für den Bereich Zone 22 geeignete und zertifizierte ATEX Industriesauger in antistatischer Ausführung in ihr Sortiment aufgenommen.

 

Brennbare Stoffe, die sich bei der Produktion ablagern, sind gefährlich. Aber auch Pulverreste aus Schießanlagen, Aluminiumstäube, Magnesiumstäube oder Titanstäube, die eingeatmet werden, können irreparable Schäden in den Atemwegen anrichten. Deshalb müssen diese Stoffe und Stäube sorgfältig und kontinuierlich mit geeigneten EX Industriesaugern beseitigt und entfernt werden.

 

Die beiden Geräte C-10 EX und 4D-35L der Marke Ronda sind solche Sauger, die speziell zum Aufsaugen von trockenen und brennbaren Stäuben, wie Kohlenstaub, Carbon, Holz und Getreide, in einer ATEX Zone 22 entwickelt wurden. Zone 22 ist der Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke brennbaren Staubes in Luft ständig, langzeitig oder häufig vorhanden ist.

 

Zone 22 trifft auf Staubklasse H

 

Doch nicht nur brennbare Stäube der Staubexplosionsklassen in Zone 22 können mit den neuen Geräten sicher aufgesaugt werden, sondern gleichzeitig auch gesundheitsgefährdende Stäube der Staubklasse H: Der integrierte HEPA H14-Filter (der 4D-35L besitzt sogar 5 davon) sorgt für gereinigte Abluft. Ein zusätzlicher Filterkorb zwischen Motor und Filtergehäuse filtert eventuell austretende Feinstäube noch einmal und sorgt dafür, dass die Abluft den Motor nicht verunreinigt. Serienmäßig sind die Sauger nebst Saugschlauch, Handrohr und Filterbeutel jeweils mit 4 Düsen (Bodendüse, Schmaldüse, Runddüse und Fugendüse) ausgestattet.

 

Obendrein machen die beiden Sauger mit ihren korrosionsbeständigen Edelstahlbehältern und den robusten Fahrwerken mit umlaufendem Metallrahmen nicht nur optisch was her, sie garantieren vor allem auch eine lange Lebensdauer der Geräte.

 

Fazit

 

Mit den beiden neuen Ronda-Saugern können gefährliche Stäube aller Staubklassen, inklusive explosiver und brennbarer Stäube laut ATEX-Richtlinie, aufgenommen werden



Sprechen Sie uns an: 49 (0) 345 – 22580-441

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