Programm für Überbrückungshilfen gestartet

Die Bundesregierung stellt 25 Milliarden Euro zur Verfügung – So kommen Handwerker an die finanziellen Hilfen

 

Am gestrigen 8. Juli 2020 ist das Programm für Überbrückungshilfen als Teil des Konjunkturpaktes der Bundesregierung gestartet.

Möchten (oder müssen) Sie die Hilfen in Anspruch nehmen, stellen Sie – anders als bei den Soforthilfen – dieses Mal über Ihren Steuerberater oder Ihren vereidigten Buchführer oder Ihren Wirtschaftsprüfer einen Antrag auf die entsprechenden Zuschüsse. Auf diese Weise soll Subventionsbetrug vermieden werden.

 

Wichtig: Stichtag für das Ende der Antragsfrist ist der 31. August.

 

Die Hilfen gelten für die Monate Juni, Juli, August 2020.

Wer bekommt die Überbrückungshilfe?

 

Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens oder der Zahl Ihrer Angestellten können alle Unternehmen und auch Soloselbstständige die Hilfe beantragen.

 

So viel Geld gibt es:

Für die drei Monate Juni bis August 2020 gibt es maximal:

 

  • Für Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern (Stichtag: 29. Februar 2020): 9.000 Euro.
       

  • Für Unternehmen mit 6 bis 10 Mitarbeitern: 15.000 Euro.
       

  • Bei größeren Unternehmen: Bis zu 150.000 Euro.

Voraussetzungen und Bedingungen:

 

  • Die Umsätze im April und Mai 2020 sind um mindestens 60 Prozent gegenüber den Vorjahresmonaten eingebrochen. Sollte Ihre Unternehmen im April und Mai 2019 noch gar nicht existiert haben, werden als Vergleich die Monate November und Dezember 2019 herangezogen.
           

  • Sie dürfen Ende 2019 noch keine finanziellen Schwierigkeiten gehabt haben. 

 

  • Der Jahresumsatz überschreitet die Marke von 50 Millionen Euro nicht.

 

  • Es wurden keine Hilfen über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds beantragt.

 

Das sollten Sie noch wissen:

 

Die Höhe der Zuschüsse hängt vom geschätzten beziehungsweise tatsächlichen Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahresmonat ab!

Die Zuschüsse gibt es für die Fixkosten Ihres Unternehmens.

Sie müssen einen Teil der Hilfen zurückzahlen. Die nicht rückzahlbare finanzielle Hilfe kann zwischen 40 und 80 Prozent der förderfähigen Fixkosten je Monat ausmachen.

 

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